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   BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11   

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https://dejure.org/2012,692
BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11 (https://dejure.org/2012,692)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - V ZB 221/11 (https://dejure.org/2012,692)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 (https://dejure.org/2012,692)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 2 AufenthG, § 26 FamFG
    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die Ermessensausübung bei Anordnung der "kleinen Sicherungshaft"

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung einer sog. "kleinen Sicherungshaft" gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Ermessensentscheidung des Gerichts

  • rewis.io

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die Ermessensausübung bei Anordnung der "kleinen Sicherungshaft"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2; FamFG § 26
    Voraussetzungen für die Anordnung einer sog. "kleinen Sicherungshaft" gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Ermessensentscheidung des Gerichts

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für die Anordnung einer sog. "kleinen Sicherungshaft" gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als Ermessensentscheidung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - "Kleine Sicherungshaft" gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleine Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 84
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 3 Wx 244/06

    Kostentragung bei fehlerhaft durchgeführtem Abschiebungshaftverfahren nach

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN; Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16; Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensausübung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.).

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN; Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16; Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensausübung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.).

  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN; Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16; Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensausübung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.).

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 3/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur erneuten

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Insoweit hat es seine Entscheidung unter Verstoß gegen § 26 FamFG auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage getroffen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 3/10, InfAuslR 2010, 381, 383 f.), weil die entscheidende Frage nach der Vereitelungsabsicht nicht Gegenstand der Anhörung des Betroffenen war.
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111 f.; OLG München, InfAuslR 2010, 71, 72 f.; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 30 mwN; Huber/Beichel-Benedetti, AufenthG, § 62 Rn. 16; Marschner in Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, Abschnitt E Rn. 28; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 21; einschränkend OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91 f. und InfAuslR 2007, 159, 160 f.).
  • OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99

    Haft nach § 57 Abs. 2 Satz 2 AuslG

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11
    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Haft unter diesen Voraussetzungen stets angeordnet werden muss und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allein durch die zeitliche Begrenzung der Haft Rechnung getragen wird (so aber OLG Naumburg, Beschluss vom 13. März 2000 - 10 Wx 25/99, juris Rn. 13).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    Die für die Ermessensausübung maßgeblichen Gründe sind - wenn auch in knapper Form - in der Entscheidung darzulegen, § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 -, FGPrax 2012, Rn. 84 [85] m.w.N.; Ulrici , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 38, Rn. 34).

    Es kann hier dahinstehen, ob eine solche Ermessensentscheidung der vollen Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (dafür BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, NJW-RR 2016, S. 1478 [Rn. 9 f.; Fischer , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 69, Rn. 9; a.A. bezüglich § 21 FamFG KG Berlin, Beschluss vom 2. September 2010 - 19 WF 132/10 -, juris, Rn. 5 und bezüglich § 81 FamFG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2019 - I-3 Wx 48/18 -, juris, Rn. 13 = FGPrax 2019, S. 272 [273]): Selbst wenn bei einer solchen Ermessensentscheidung Prüfungsmaßstab für das Beschwerdegericht nur wäre, ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat oder Ermessensfehler in Form des Ermessensnicht- bzw. -fehlgebrauchs oder der Ermessensüberschreitung vorliegen, wäre hier - da solche Fehler vorliegen - dem Senat die Ausübung eignen Ermessens eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 -, FGPrax 2012, S. 84 [85] m.w.N.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

    Hier ist dem Beschwerdegericht schon deshalb die die Ausübung eignen Ermessens eröffnet, weil die Entscheidungsgründe keine ausreichende Grundlage für eine Prüfung auf Ermessensfehler bieten und deshalb von einem Ermessensnichtgebrauch auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 -, FGPrax 2012, Rn. 84 [85] m.w.N.; Ulrici , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 38, Rn. 34).

  • BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer

    Er hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 zur "kleinen Sicherungshaft").
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    Es hat aber zu überprüfen, ob eine Ermessensentscheidung überhaupt stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84 Rn. 4 [zur "kleinen Sicherungshaft"], und vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, NVwZ-RR 2018, 746 Rn. 11 f.).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Vielmehr hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG auch auf den Einzelfall bezogene Tatsachen festzustellen, aus denen sich zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    cc) Die Beschwerdeentscheidung lässt damit die maßgeblichen Gründe für die Ermessensausübung erkennen, die bei der Anordnung der kleinen Sicherungshaft notwendig ist (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Umdruck S. 3 f., zur Veröffentlichung bestimmt; OLG München, FGPrax 2010, 51; KG FGPrax 2009, 86, 87; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 20 W 42/08 Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 111; OLG Hamm, InfAuslR 2007, 159, 160; OLG Köln, InfAuslR 2006, 414; OLGR München 2006, 269; OLG Hamm, FGPrax 2005, 90, 91).

  • BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 7/21

    Anordnung des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b AufenthG

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu überprüfen, ob eine solche Ermessensentscheidung stattgefunden hat und ob sie fehlerfrei - insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - erfolgt ist (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, InfAuslR 2012, 189 Rn. 4; InfAuslR 2021, 339 Rn. 23, jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 63/12

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Sicherungshaft gegenüber einer

    Außerdem hatte das Amtsgericht versäumt, die Betroffene, wie geboten (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, FGPrax 2012, 84, 85 Rn. 5), dazu zu befragen, ob sie der Abschiebungsanordnung trotz grundsätzlicher Ausreiseunwilligkeit, die für sich genommen eine Inhaftierung nicht rechtfertigt (Senat, Beschluss vom 12. Juni 1986 - V ZB 9/86, BGHZ 98, 109, 113), freiwillig Folge leisten werde.
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 35/12

    Ermessensausübung des einen Ausländer zwecks Abschiebung in Sicherungshaft

    Aus diesem Grund hat der Tatrichter im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG festzustellen, ob auf den Einzelfall bezogene Tatsachen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür ergeben, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wird (Senat, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11, Rn. 4, juris).
  • LG Traunstein, 15.10.2013 - 4 T 3908/13

    Haftgrund, Abschiebungshaft, milderes Mittel, milderes, ebenfalls ausreichendes

    Insbesondere ist insoweit zu berücksichtigen, dass der begründete Verdacht im Sinne von § 62 Abs. 3 Ziffer 5 AufenthG, dass sich der Betroffene der Zurückschiebung entziehen will, durch die bislang in dem Haftantrag dargelegten Umstände nicht in ausreichendem Maße schlüssig begründet ist (vgl. hierzu BGH FGPrax 2011, 144 und BGH vom 19.01.2012, Az.: V ZB 221/11).
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